Aufgaben und Ziele

  1. Vertretung der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften bei der Wahrung ihrer Belange in Staat und Gesellschaft, insbesondere gegenüber Landtag, Landesregierung, Behörden und sonstigen Organisationen und Institutionen.
     
  2. Wahrung und Sicherung des jetzigen bewährten Jagdrechtssystems mit seiner Bindung an das Grundeigentum und seinem Reviersystem; Verstärkung des Einflusses der Eigentümer auf Fragen der Nutzung, Auflagen, Ausgleiche und Gestaltung am Flächeneingentum.
     
  3. Unterstützung der einzelnen Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften bei der Wahrung ihrer Aufgaben, insbesondere eigentumsrechtliche Interessen der Jagdnutzung zu sichern, Maßnahmen der Hege zu koordinieren, Beratung der Mitglieder im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Unterrichtung der Jagdgenossenschaftsvorstände zur optimalen Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
     
  4. Pflege und Förderung der nachhaltigen Jagdnutzung, Schutz und Erhaltung der freilebenden Tierwelt sowie Sicherung ihrer natürlichen Lebensgrundlagen. Dies geschieht insbesondere durch Förderung des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes unter Wahrung der Belange der Land- und Forstwirtschaft und der Landeskultur.
     

Last Update on 10.07.06
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